halten Sie bitte alle Dokumente, Atteste und Nachweise, die für Ihre Priorisierung notwendig sind, zur Kontrolle bereit.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob Ihr Nachweis ausreichend ist. Eine Liste finden Sie auf dieser Seite als dritten Punkt.
Ohne ausreichenden Nachweis können wir Sie leider nicht impfen! Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Ab dem 19. April 2021 werden deutschlandweit keine Erstimpfungen mit AstraZeneca in den Impfzentren mehr durchgeführt.
Wer eine Erstimpfung mit AstraZeneca bereits erhalten hat, kann bei der Zweitimpfung den Impfstoff auswählen.
! Wenn diese Dokumente entsprechend Ihrer Priorisierung nicht vorgezeigt werden können, dürfen wir Sie leider nicht impfen !
Kontaktperson einer Schwangeren
Der pflegende Angehörige
Beschäftigung
Krankheiten
Die allgemeine Verordnung, die vom Bundesministerium für Gesundheit am 31. März erlassen wurde, sieht folgende Priorisierung und Inanspruchnahme vor:
§ 1 Anspruch
§ 2 Schutzimpfungen
mit höchster Priorität
§ 3 Schutzimpfungen mit hoher
Priorität
§ 4 Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität
§ 5
Folge- und Auffrischimpfungen
Einen Auszug können Sie hier im Download-Bereich herunterladen und nachlesen
Die Impfung mit der COVID-19 Vaccine AstraZeneca für Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird bis auf Weiteres vorsorglich ausgesetzt. Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen mit den weiteren vorhandenen Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna geimpft werden.
Die Impfungen für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können mit AstraZeneca fortgesetzt werden.
Für Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, bestehen folgende Optionen:
Sie können eine Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten, wenn sie gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen. Dies soll grundsätzlich in den Hausarztpraxen stattfinden.
Sie können mit der Zweitimpfung warten, bis die STIKO zur Frage des Umgangs mit der Zweitimpfung Stellung genommen hat.
Hingewiesen wird darauf, dass laut Zulassung eine Schutzwirkung der Erstimpfung bis mindestens Anfang Mai besteht. Es wird jedenfalls sichergestellt, dass alle bereits mit AstraZeneca Geimpften Zugang zu einem Impfschema mit in der EU zugelassenen Impfstoffen haben werden, um eine volle Schutzwirkung zu erreichen.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Taskforce Corona-Pandemie – Impfstrategie-Corona)
NEU: Rescue-Impf-App - Digitale Unterstützung bei Sprachbarrieren zur Corona-Impfaufklärung - Stand 31.3.2021
Zur Unterstützung des Impf-Personals in den Impfzentren steht ab sofort eine neue App für die COVID-19-Impfaufklärung von nicht-deutschsprachigen oder sehgeschädigten Personen sowie von Gehörlosen zum kostenlosen Download bereit.
Die App ermöglicht den Zugang zu relevanten Informationen zu den verfügbaren Impfstoffen über eine interaktive Darstellung von Text oder Gebärdensprache auf dem Smartphone. Medizinisches Personal kann mit der App wichtige Informationen etwa zu Vorerkrankungen oder Allergien bei Personen, die sich impfen lassen wollen, in Erfahrung bringen.
Die App deckt mehr als 35 Sprachen einschließlich Gebärdensprache ab und ermöglicht eine rechtssichere Aufklärung und Anamneseerhebung. Dabei werden keine personenbezogenen Daten auf dem Smartphone oder Tablet erzeugt oder gespeichert.
Die Rescue-Impf-App wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt. Alle Inhalte und Funktionen wurden in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut erstellt und sind medizin- und datenschutzrechtlich geprüft.
Weitere Infos finden Sie hier
Wenn Sie eine SMS oder Mail zur Vereinbarung eines Impftermins erhalten, bestätigen Sie diesen Termin per Klick auf den gesendeten Link impfzentren.bayern
Der Link muss innerhalb von 10 Minuten bestätigt werden.
Ein Rückruf im Impfzentrum Bamberg ist nicht notwendig. Das Impfzentrum Bamberg hat keinen Einfluss auf die Terminvergabe, die über das Bayerische Registrierungssystem erfolgt.
Ab sofort sind keine Sammelanmeldungen für Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, u. ä. mehr möglich. Mitarbeiter müssen sich ab sofort hier registrieren
https://impfzentren.bayern/citizen/
Termine, die bereits vergeben worden sind, bleiben bestehen.
Vielen Dank!
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden - bitte kommen Sie kurz vor bzw. zum vereinbarten Termin.
Aufgrund unseres Hygienekonzepts können wir niemanden vorab in den Wartebereich lassen.
Das Impfzentrum Bamberg wird betrieben durch die MVZ Bamberg/Forchheim gGmbH. Diese Gesellschaft wurde von den Kliniken der Städte und Landkreise Bamberg und Forchheim gegründet, um die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in der Fläche sicherzustellen. Mit dem Aufbau und der Organisation des Impfzentrums Bamberg wurde die MVZ am Bruderwald gGmbH beauftragt, eine direkte Tochterfirma der Sozialstiftung Bamberg.